Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen des Garten- und Hausmeisterservice Ristow, Westicker Str. 52A, 58730 Fröndenberg (nachfolgend „Anbieter“).
2. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
3. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
4. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung getroffenen individuellen Vereinbarungen. Individuelle Vereinbarungen haben im Fall eines Widerspruchs Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Leistungsbeschreibung und Vertragsgegenstand
1. Der Anbieter erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Gartenpflege, Hausmeisterservice, Winterdienst, Gebäudebetreuung, Kleinreparaturen, Reinigung, technische Überwachung, Instandhaltung sowie weitere individuell vereinbarte Tätigkeiten.
2. Zum Winterdienst gehören insbesondere Kontroll-, Räum- und Streueinsätze sowie die hierfür vereinbarte saisonale Einsatzbereitschaft.
3. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
4. Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Mitarbeiter und, soweit dies dem Kunden zumutbar ist, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen zur Leistungserbringung einzusetzen.
5. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zu einer Anpassung der Vergütung und der Ausführungsfristen führen. Sie sollen in Textform dokumentiert werden.
§ 3 Vertragsschluss, Kundenportal und Vertragsunterlagen
1. Ein Vertrag kann insbesondere durch Annahme eines Angebots, durch eine bestätigte Auftragserteilung oder durch Abschluss eines gesonderten Dienstleistungs- oder Werkvertrags zustande kommen.
2. Angebote des Anbieters sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3. Verträge können auch elektronisch über das Kundenportal oder über einen vom Anbieter bereitgestellten Freigabelink geschlossen werden. Vor der verbindlichen Annahme werden dem Kunden die maßgeblichen Vertragsinformationen, die Gesamtsumme und die für den Vertrag geltenden AGB zugänglich gemacht.
4. Bei einer elektronischen Angebotsannahme wird die Erklärung des Kunden zusammen mit der zugehörigen Angebotsrevision, Datum und Uhrzeit sowie der zum Zeitpunkt der Annahme geltenden Fassung der Vertragsunterlagen elektronisch dokumentiert.
5. Soweit für Verbraucher ein Widerrufsrecht besteht, werden Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular gesondert zur Verfügung gestellt. Sie sind nicht Bestandteil dieser AGB.
6. Die im Kundenportal bereitgestellten Vertragsunterlagen, insbesondere Angebote, Auftragsbestätigungen, AGB und gegebenenfalls Widerrufsunterlagen, können elektronisch gespeichert oder heruntergeladen werden.
7. Der Kunde ist verpflichtet, die für das Kundenportal verwendeten Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und den Anbieter bei einem vermuteten Missbrauch unverzüglich zu informieren.
§ 4 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, der Auftragsbestätigung oder der vereinbarten Preisliste.
2. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Gegenüber Verbrauchern wird der zu zahlende Gesamtpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer entsprechend den gesetzlichen Informationspflichten ausgewiesen.
3. Zusatzleistungen, Sonderwünsche, nachträgliche Leistungsänderungen und vom Kunden verursachter zusätzlicher Aufwand werden gesondert berechnet, soweit dies vereinbart oder nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
4. Rechnungen sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Kunde hat erforderliche und nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähige Mahn- und Rechtsverfolgungskosten zu tragen.
6. Bei erheblichen fälligen Zahlungsrückständen ist der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten.
7. Soweit rechtlich zulässig und erforderlich, kann vor Auftragsannahme oder während eines laufenden Vertragsverhältnisses eine Bonitätsprüfung über eine Wirtschaftsauskunftei erfolgen. Hierüber wird der Kunde nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften informiert.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt alle für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlichen Informationen, Zugänge, Schlüssel, Freigaben und sonstigen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung.
2. Arbeits- und Einsatzbereiche müssen im vereinbarten Umfang zugänglich und unter Berücksichtigung der jeweiligen Tätigkeit sicher nutzbar sein.
3. Der Kunde informiert den Anbieter über besondere Gefahren, empfindliche Einrichtungen, verdeckte Leitungen, Hindernisse oder sonstige Umstände, die für die sichere und fachgerechte Leistungserbringung von Bedeutung sind.
4. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung und entstehen hierdurch Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, können sich Ausführungszeiten und Vergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der getroffenen Vereinbarung entsprechend ändern.
§ 6 Arbeitszeiten, An- und Abfahrt sowie Wartezeiten
1. Die regulären Arbeitszeiten liegen grundsätzlich Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 18:00 Uhr, soweit für die jeweilige Leistung nichts Abweichendes vereinbart ist.
2. Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten sowie Nacht-, Sonn- oder Feiertagseinsätze können gesondert vereinbart und mit den hierfür vereinbarten Zuschlägen berechnet werden.
3. An- und Abfahrten werden entsprechend dem Angebot oder der vereinbarten Preisliste pauschal oder nach dem vereinbarten Entfernungs-, Zeit- oder Kilometeraufwand berechnet.
4. Wartezeiten oder zusätzliche Anfahrten, die dadurch entstehen, dass ein vereinbarter Zugang nicht rechtzeitig möglich ist oder erforderliche Mitwirkungshandlungen fehlen, können nach dem vereinbarten Stundensatz bzw. der vereinbarten Anfahrtspauschale berechnet werden, soweit der Kunde die Ursache zu vertreten hat.
5. Verkehrsbehinderungen, Witterungseinflüsse oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände können zu einer Anpassung der tatsächlichen Einsatzzeiten führen.
§ 7 Ausführungsfristen, Terminverschiebungen und höhere Gewalt
1. Vereinbarte Ausführungsfristen und Termine werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsbedingungen eingehalten.
2. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Unwetter, behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrsbehinderungen oder unvorhersehbare Betriebsstörungen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen, soweit sie die Leistungserbringung tatsächlich beeinträchtigen.
3. Besteht ein vom Anbieter zu vertretender Leistungsverzug, gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden. Soweit gesetzlich erforderlich, ist dem Anbieter vor weitergehenden Rechten eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung einzuräumen.
§ 8 Haftung und Mängelrechte
1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Für sonstige Schäden haftet der Anbieter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
4. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
5. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Informationen des Kunden beruhen, soweit den Anbieter kein eigenes Verschulden trifft.
6. Der Kunde wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst unverzüglich mitzuteilen, damit der Anbieter diese prüfen und gegebenenfalls Nacherfüllung leisten kann. Gesetzliche Mängelrechte und Verjährungsfristen werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.
7. Soweit dem Anbieter ein gesetzliches Recht zur Nacherfüllung zusteht, ist ihm Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.
§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
1. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung, verarbeitet.
2. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich, gesetzlich zulässig oder vom Betroffenen genehmigt ist.
3. Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung des Anbieters.
4. Vertrauliche Informationen, die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung bekannt werden, werden im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten vertraulich behandelt.
§ 10 Abnahme und Eigentumsvorbehalt
1. Soweit die erbrachte Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften einer Abnahme bedarf, gelten für die Abnahme die gesetzlichen Regelungen.
2. Eine Abnahmefiktion tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlich erforderlichen Hinweise in der jeweils vorgeschriebenen Form erteilt.
3. Vom Anbieter geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung Eigentum des Anbieters, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich zulässig ist.
§ 11 Materialkosten und Entsorgung
1. Materialkosten werden nach der getroffenen Vereinbarung, insbesondere nach tatsächlichem Verbrauch, Stückzahl oder vereinbarter Pauschale, berechnet.
2. Entsorgungsleistungen, insbesondere die Entsorgung von Grünschnitt, Abfällen oder ausgebautem Material, werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind.
3. Soweit besondere Entsorgungswege oder Gebühren erforderlich sind, können die hierdurch entstehenden Kosten nach vorheriger Vereinbarung bzw. im gesetzlich zulässigen Umfang weiterberechnet werden.
§ 12 Sicherheits- und Witterungshinweise
1. Der Anbieter ist berechtigt, Arbeiten vorübergehend zu unterbrechen oder zu verschieben, wenn deren Durchführung aufgrund von Sturm, Gewitter, Eis, extremer Hitze, starkem Schneefall oder sonstigen Gefahrenlagen nicht sicher möglich oder nicht zumutbar ist.
2. Der Kunde hat im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten für sichere und zugängliche Arbeitsbedingungen zu sorgen.
3. Die besonderen Regelungen für Winterdienstleistungen ergeben sich aus § 13.
§ 13 Besondere Bedingungen für Winterdienstleistungen
1. Soweit im jeweiligen Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, beginnt der saisonale Winterdienst am 1. November und endet am 31. März des Folgejahres. Der vereinbarte saisonale Leistungszeitraum endet unabhängig davon, ob und in welchem Umfang aufgrund der tatsächlichen Witterungsverhältnisse Einsätze erforderlich waren.
2. Soweit es die Witterungsverhältnisse erfordern, kann der Winterdienst im gegenseitigen Einvernehmen jeweils um einen Zeitraum von 14 Tagen verlängert werden. Die Vergütung für einen Verlängerungszeitraum richtet sich nach der hierfür getroffenen Vereinbarung.
3. Für die Vorhaltung der personellen, organisatorischen und technischen Einsatzbereitschaft kann für den Zeitraum vom 1. November bis zum 31. März eine monatliche Bereitschaftspauschale gemäß Angebot oder vereinbarter Preisliste erhoben werden. Die Bereitschaftspauschale fällt unabhängig von der Anzahl tatsächlich erforderlicher Einsätze an.
4. Preise für eine folgende Wintersaison können neu kalkuliert werden. Eine Neuberechnung soll dem Kunden bis zum 31. Mai mitgeteilt werden. Erfolgt keine neue Preisvereinbarung, gelten vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften die für die vorherige Saison vereinbarten Preise fort.
5. Die konkret zu betreuenden Flächen, Wege, Zufahrten, Hauseingänge, Treppen und sonstigen Bereiche ergeben sich aus Angebot, Vertrag oder Auftragsbestätigung. Während einer laufenden Saison zusätzlich angemeldete Flächen werden gesondert kalkuliert.
6. Bei der Durchführung des Winterdienstes werden die für das jeweilige Objekt einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und örtlichen Straßenreinigungs- bzw. Winterdienstsatzungen berücksichtigt. Die maßgeblichen Räum- und Streuzeiten richten sich vorrangig nach diesen Vorgaben und der vertraglichen Vereinbarung.
7. Soweit die am Leistungsort geltenden Vorschriften keine abweichenden Anforderungen stellen, wird die Einsatzplanung so vorgenommen, dass die vertraglich übernommenen Pflichten innerhalb der maßgeblichen Zeiträume erfüllt werden. Verkehrsbehinderungen und außergewöhnliche Witterungsverhältnisse können zu Verzögerungen führen.
8. Für vertraglich erforderliche Einsätze zwischen 20:00 Uhr und 05:00 Uhr kann, soweit vereinbart, ein Nachtzuschlag von 40 % auf die Vergütung des jeweiligen Winterdiensteinsatzes berechnet werden. Für Einsätze an Sonn- oder Feiertagen kann, soweit vereinbart, ein Zuschlag von 60 % berechnet werden. Treffen mehrere Zuschlagstatbestände zusammen, richtet sich deren Anwendung nach dem jeweiligen Angebot oder der Preisvereinbarung.
9. Ein Winterdiensteinsatz erfolgt, wenn die tatsächlichen Witterungsverhältnisse und die vertraglich übernommenen Pflichten einen Einsatz erforderlich machen. Die vereinbarten Flächen werden im erforderlichen Umfang von Schnee befreit und bei Bedarf gegen Glätte behandelt.
10. Bei anhaltendem oder erneut einsetzendem Schneefall, Eisregen, überfrierender Nässe oder erneuter Glätte können mehrere Einsätze innerhalb eines Tages erforderlich sein. Erforderliche Folgeeinsätze werden entsprechend der vereinbarten Preisregelung abgerechnet.
11. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, werden geeignete abstumpfende Streumittel, insbesondere Splitt, Sand oder Granulat, verwendet. Auftauende Mittel, insbesondere Tausalz, werden nur eingesetzt, soweit ihre Verwendung nach den örtlichen Vorschriften zulässig und nach den tatsächlichen Verhältnissen zweckmäßig ist. Das übliche Streumittel ist im Einsatzpreis enthalten, soweit das Angebot nichts Abweichendes bestimmt.
12. Ein Streueinsatz kann durchgeführt werden, wenn eine Räumung nicht erforderlich ist, aufgrund der tatsächlichen Witterungs- und Oberflächenverhältnisse jedoch eine Behandlung gegen Glätte erforderlich ist. Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder der vereinbarten Preisliste.
13. Ein Kontrolleinsatz dient der Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse am Objekt und bereits behandelter Flächen. Im Rahmen eines Kontrolleinsatzes können geringfügige Nachstreuarbeiten vorgenommen werden. Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder der vereinbarten Preisliste.
14. Für die Einsatzplanung kann der Anbieter Wettervorhersagen und Messdaten geeigneter Wetterdienste sowie eigene Feststellungen vor Ort heranziehen. Eine bestimmte Außentemperatur ist nicht die alleinige Voraussetzung für einen Einsatz; maßgeblich sind die tatsächlichen und zu erwartenden Verhältnisse sowie die übernommenen Pflichten.
15. Bei unvorhersehbar entstandener Glätte, insbesondere durch Schmelzwasser, Dachlawinen, von anderen Grundstücken eingebrachten Schnee oder vergleichbare nachträgliche Veränderungen, hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren, soweit ihm diese Umstände bekannt werden. Ein dadurch zusätzlich erforderlicher Einsatz kann entsprechend der vereinbarten Preisregelung gesondert berechnet werden.
16. Der Kunde hat die zu betreuenden Flächen zugänglich zu halten und den Anbieter vor Beginn der Wintersaison über nicht ohne Weiteres erkennbare Hindernisse oder besondere Gefahrenstellen zu informieren. Hierzu zählen insbesondere empfindliche Bodenbeläge, verdeckte Stufen oder Kanten, Kabel, Abdeckungen, niedrige Einfassungen und sonstige Einrichtungen, die bei der Verwendung von Räumgeräten oder Streumitteln beschädigt werden könnten.
17. Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen, insbesondere extremem Starkschneefall, Eisregen oder Sturm, sowie bei nicht oder nur unter erheblicher Gefahr befahrbaren Straßen kann sich die Durchführung des Winterdienstes verzögern. Ist die Anfahrt oder Durchführung vorübergehend objektiv unmöglich oder nur unter unzumutbarer Gefährdung von Personen oder Sachen möglich, richten sich die Leistungspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber, sobald dies unter den Umständen möglich und zumutbar ist.
18. Eine jederzeitige und vollständig schnee- oder eisfreie Beschaffenheit der betreuten Flächen kann insbesondere während laufenden Niederschlags, bei Eisregen, überfrierender Nässe oder kurzfristigen Witterungsänderungen nicht gewährleistet werden. Geschuldet ist die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Winterdienstleistungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Witterungsverhältnisse und der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorgaben.
19. Für die Haftung im Zusammenhang mit Winterdienstleistungen gelten § 8 dieser AGB und die zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Ein pauschaler Ausschluss der Haftung für Personen- oder Sachschäden wird nicht vereinbart.
20. Die Abrechnung erfolgt entsprechend den im Angebot oder Vertrag vereinbarten Abrechnungszeiträumen. Einsätze, die nach Erstellung einer Abrechnung durchgeführt werden und noch nicht berücksichtigt werden konnten, werden mit der folgenden Abrechnung berechnet.
21. Bei auf wiederkehrende Wintersaisons angelegten Verträgen richten sich Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung nach der jeweiligen Vertragsvereinbarung und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
§ 14 Teilleistungen
Der Anbieter ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und die Teilleistung für den Kunden selbstständig sinnvoll bzw. verwertbar ist.
§ 15 Foto- und Leistungsdokumentation
1. Der Anbieter darf zur internen Auftrags-, Leistungs- und Mängeldokumentation Fotos der ausgeführten Leistungen und der hierfür relevanten Objektbereiche anfertigen, soweit dies zur Vertragsdurchführung oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
2. Eine Verwendung von Fotos zu Werbe- oder Referenzzwecken erfolgt nur, soweit keine identifizierbaren Personen oder sonstigen personenbezogenen Informationen erkennbar sind oder eine erforderliche Einwilligung vorliegt.
3. Gesetzliche Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte bleiben unberührt.
§ 16 Streitbeilegung
Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
§ 17 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung.
2. Verträge ohne feste Laufzeit können, soweit nichts Abweichendes wirksam vereinbart ist, mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
3. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Kündigungen bedürfen der Textform, beispielsweise per E-Mail, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
5. Für Verträge mit Verbrauchern gelten hinsichtlich Laufzeit, stillschweigender Verlängerung und Kündigungsfristen die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
6. Soweit der Anbieter auf seiner Website oder im Kundenportal gesetzlich zur Bereitstellung einer elektronischen Kündigungsmöglichkeit verpflichtet ist, wird eine entsprechende Kündigungsmöglichkeit nach den gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt.
§ 18 Änderungen von Vertragsunterlagen und elektronische Kommunikation
1. Änderungen eines konkreten Auftrags oder Leistungsumfangs sollen zur Nachvollziehbarkeit in Textform dokumentiert werden. Gesetzliche Formvorschriften und individuell getroffene Vereinbarungen bleiben unberührt.
2. Soweit der Kunde eine E-Mail-Adresse oder einen Portalzugang angegeben hat, können vertragsbezogene Erklärungen und Dokumente im gesetzlich zulässigen Umfang elektronisch übermittelt oder im Kundenportal bereitgestellt werden.
3. Der Kunde hat Änderungen seiner für die Vertragsabwicklung erforderlichen Kontaktdaten zeitnah mitzuteilen.
§ 19 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen werden.
2. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
4. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters als Gerichtsstand vereinbart werden.